Nach dem Wissen der Homöopathie liegt allen natürlichen Krankheiten ein Ungleichgewicht der Lebenskraft zu Grunde. Man spricht auch von "Verstimmung der Lebenskraft". Dieser "Programm-Fehler" in der Lebensenergie kann sich körperlich und/oder seelisch und/oder geistig auswirken. Er kann ererbt oder erworben sein. Um bei akuten und chronischen Krankheiten wieder Gesundheit herzustellen, muss also die Lebenskraft wieder ins Gleichgewicht gebracht und harmonisiert werden. Das heißt, der oder die "Programm-Fehler" in der Lebensenergie müssen gelöscht werden.
Zu diesem Zweck wird ein homöopathisches Einzelmittel verabreicht, das auf Grund seiner Arzneikraft in der sogenannten "Arzneiprüfung" eine ganz ähnliche Verstimmung der Lebenskraft erzeugen kann, wie die zu heilende Verstimmung der Lebenskraft, die beim Patienten vorliegt. Ein solches, genau passendes, homöopathisches Medikament tritt dann in Resonanz mit der Lebenskraft des Patienten und ist dann in der Lage den "Programm-Fehler" zu löschen (ähnlich dem physikalischen Phänomen, dass eine gegenphasig aufgelagerte Welle gleicher Frequenz und Amplitude eine andere löschen bzw. neutralisieren kann). Diese Wechselwirkung des homöopathischen Mittels mit der Lebensenergie des Patienten (Heilreaktion) tritt nur bei genügend großer Ähnlichkeit zwischen der Arzneikraft und der Krankheitscharakteristik auf. Ein unpassendes homöopathisches Mittel erzeugt bei üblicher Dosierung in der Regel keine Wirkung.
Da die Art der Verstimmung der Lebenskraft beim Patienten nicht unmittelbar, sondern nur indirekt über die Symptome, die daraus resultieren, wahrgenommen werden kann (ähnlich dem Fingerabdruck, den ein Täter hinterlässt), spiegelt die Gesamtheit der charakteristischen Symptome des Patienten die Art der Verstimmung seiner Lebenskraft wider. In gleicher Weise kann die Arzneikraft eines homöopathischen Medikamentes nur indirekt über die Charakteristik der Symptome, die es bei der sogenannten "Arzneiprüfung" bei den gesunden Probanden erzeugt, erkannt werden. Diese sogenannten "Prüfungssymptome" ergeben, zusammen mit Symptomen aus klinischer Erfahrung, dann die Symptomenreihen, die jedem homöopathischen Arzneimittel zugeordnet und verzeichnet sind. Der Homöopath muss also durch Vergleich der charakteristischen Symptome des Patienten mit den Symptomenreihen der homöopathischen Mittel eine derzeit möglichst passende Arznei ermitteln. Da in der Praxis meist nur ein annähernd der Krankheit ähnliches Mittel gefunden werden kann, muss öfters nach einer gewissen Wirkdauer (bei der die ähnlichen Symptome geheilt werden, die unähnlichen aber nicht) ein nun besser passendes Folgemittel verabreicht werden. Bei komplexen chronischen Krankheiten muss häufig eine Reihe von jeweils eine Zeit lang passender Einzelmittel NACHEINANDER gegeben werden.
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